Anwaltszwang

Anwaltszwang
Notwendigkeit für die an einem gerichtlichen Verfahren, v.a. als Kläger oder Beklagte Beteiligten, sich durch einen  Rechtsanwalt als  Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen. In Verfahren mit A. kann nur der Rechtsanwalt wirksam Prozesshandlungen vornehmen, z.B. Klage erheben, Rechtsmittel einlegen oder Anträge stellen.
- A. besteht: (1) Im Zivilprozess müssen sich die  Parteien außer beim Amtsgericht durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt und vor allen Gerichten des höheren Rechtszuges durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. In Familiensachen müssen sich die Parteien und Beteiligten ebenfalls durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen; bei Gerichten des höheren Rechtszugs gilt das oben Angeführte (vgl. § 78 PO).
- Ausnahme nur, wenn Prozesshandlungen zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, z.B. bei  Arrest und  Einstweiliger Verfügung, solange keine mündliche Verhandlung erforderlich wird, bei  Erinnerung, im Verfahren zur Bewilligung von  Prozesskostenhilfe, bisweilen bei der  Beschwerde.
- (2) Im Strafprozess im Anklageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO).
- Dem A. ähnlich ist die notwendige Verteidigung, wenn gegen einen Angeklagten nur verhandelt werden darf, wenn er einen  Verteidiger hat. Sie liegt vor bei allen Hauptverhandlungen vor Schwurgericht,  Oberlandesgericht (OLG) oder  Bundesgerichtshof (BGH), bei bes. schweren Taten oder schwieriger Sachverhaltsermittlung (§ 140 StPO).
- (3) In der  freiwilligen Gerichtsbarkeit bei schriftlicher Einlegung einer weiteren Beschwerde (§ 29 FGG).
- (4) In Kartellsachen im Beschwerdeverfahren (§ 68 GWB).
- (5) Im arbeitsgerichtlichen Verfahren vor den höheren Gerichten:  Arbeitsgerichtsbarkeit.
- (6) In der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor dem  Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und dem  Oberverwaltungsgericht (OVG), wobei in bestimmten Angelegenheiten (wie z.B. Abgabenangelegenheiten) vor dem OVG auch andere Personen zugelassen sind (im Beispiel Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; § 67 VwGO).
- (7) In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG); § 22 BVerfGG.
- (8) In der Sozialgerichtsbarkeit besteht vor dem  Bundessozialgericht (BSG) Vertretungszwang (§ 166 SGG) durch Rechtsanwälte sowie durch Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen, Kriegsopferverbänden und anderer Verbände nach § 73 VI SGG, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Prozessvertretung befugt sind.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Anwaltszwang — Anwaltszwang, s. Anwaltsprozeß …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anwaltszwang — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Anwaltsprozess versteht man ein zivilgerichtliches Verfahren, bei dem sich die Parteien durch einen bei dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Anwaltszwang — Ạn|walts|zwang, der <o. Pl.> (Rechtsspr.): Notwendigkeit, sich in einem gerichtlichen Verfahren durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. * * * Anwaltszwang,   die den Parteien eines Rechtsstreits auferlegte Verpflichtung …   Universal-Lexikon

  • notwendige Verteidigung — ⇡ Anwaltszwang …   Lexikon der Economics

  • Vertretungszwang — ⇡ Anwaltszwang …   Lexikon der Economics

  • Pflichtverteidiger — ⇡ Anwaltszwang, ⇡ Verteidiger …   Lexikon der Economics

  • Anwaltsprozess — Unter Anwaltsprozess versteht man ein zivilgerichtliches Verfahren, bei dem sich die Parteien durch einen bei dem jeweiligen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, d. h., sie können ohne diesen Anwalt den Prozess weder als… …   Deutsch Wikipedia

  • Rota Romana — Die Römische Rota (lat.: Tribunal Rotae Romanae) eigentlich: Gericht der Römischen Rota, ist der ordentliche Appellationsgerichtshof und ist nach der Apostolischen Signatur das zweithöchste Gericht der römisch katholischen Weltkirche. Er übt für… …   Deutsch Wikipedia

  • Sacra Romana Rota — Die Römische Rota (lat.: Tribunal Rotae Romanae) eigentlich: Gericht der Römischen Rota, ist der ordentliche Appellationsgerichtshof und ist nach der Apostolischen Signatur das zweithöchste Gericht der römisch katholischen Weltkirche. Er übt für… …   Deutsch Wikipedia

  • Sacra Rota — Die Römische Rota (lat.: Tribunal Rotae Romanae) eigentlich: Gericht der Römischen Rota, ist der ordentliche Appellationsgerichtshof und ist nach der Apostolischen Signatur das zweithöchste Gericht der römisch katholischen Weltkirche. Er übt für… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”